Riester-Rente

 Riester - auch in nachhaltigen Anlagen möglich

 
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Altersvorsorge mit staatlicher Hilfe

Riesterfonds und Riesterrentenversicherung

Riestern mit nachhaltigen Fonds oder auch konventioneller Rentenversicherung (einer der Testsieger im Vergleich Zeitschrift Capital). So funktioniert die staatliche Rentenförderung.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, Ihre Riesterförderung in Form von Grundzulage und Kinderzulagen, oder aber auch in Form der steuerlichen Absetzbarkeit der eingezahlten Beiträge zu bekommen.

Wer bekommt die Riesterförderung? Wer ist förderberechtigt?

  • Gesetzlich rentenversicherte Angestellte und Auszubildende.
  • Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
  • Personen in der Elternzeit (3 Jahre).
  • Pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker), bzw. Selbstständige, die auf eigenen Antrag pflichtversichert sind.
  • Landwirte, die in der Alterskasse pflichtversichert sind.
  • 400 € - Kräfte, die den vollen Beitragsatz zur GRV zahlen.
  • Berufs- und Zeitsoldaten.
  • Personen in Zivil- oder Wehrdienst.
  • Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosenhilfe, Arbeitslosen-, Kranken-, Mutterschaftsgeld).

 
Wie hoch ist die Förderung? 

Grundzulage für jede begünstigte Person: 114 € jährlich,  ab 2008 dann 154 €.
Kinderzulage
für jedes kindergeldberechtigte Kind: 138 € jährlich, ab 2008 dann 185 €.
Evtl. zusätzlicher Sonderausgabenabzug (wird vom Finanzamt berechnet).

Wie bekommt man die volle Föderung?

Die volle Förderung erhält man, wenn der folgende Prozentsatz des Vorjahres-Bruttoeinkommens in einen förderfähigen Vertrag fließt:

Der tatsächliche Eigenbeitrag ist niedriger – er verringert sich noch um Grund- und Kinderzulage.
Ab Alleinstehende Ehepaare, jeder eigenen Riester-Vertrag je Ki.Geld-berechtigtes Kind.

Grundzulage        Kinderzulagen/Kind            
                  
2007          114 €                       138 €                       
2008          154 €                       185 € 

Wenn die steuerliche Absetzbarkeit die Förderung überschreitet, haben Sie zusätzlich noch steuerliche Rückflüsse über die Einkommenssteuererklärung

Höchsteinzahlungsbeträge:

ab 2006 1.575.,-- €,        ab 2008    2.100,--€

                   
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